Botulinumtoxin Typ A (Botox)

Botox-Behandlung in unserer Hausarztpraxis

Was ist Botox?

Botox® (Botulinumtoxin Typ A) ist ein seit Jahrzehnten erprobter Wirkstoff, der gezielt Muskelanspannungen hemmt. Es wird in sehr geringen Mengen verwendet und bewirkt eine vorübergehende Entspannung bestimmter Muskelgruppen. Die Wirkung tritt nach wenigen Tagen ein und hält in der Regel 3–6 Monate an.

In unserer Praxis setzen wir Botox sowohl zur Behandlung medizinischer Beschwerden als auch zur ästhetischen Faltenbehandlung ein.



Medizinische Anwendungsgebiete

Botox ist nicht nur ein kosmetisches Präparat – es hat auch vielfältige medizinische Einsatzmöglichkeiten. Wir behandeln insbesondere:
    •    Chronische Migräne
    •    Zähneknirschen (Bruxismus) mit Kieferbeschwerden oder Spannungskopfschmerz
    •    Übermäßiges Schwitzen (Hyperhidrose) – z. B. an Händen, Achseln oder Füßen

Diese Anwendungen sind medizinisch anerkannt.


Ästhetische Anwendungen

Botox wird im ästhetischen Bereich zur sanften Glättung mimischer Falten eingesetzt. Ziel ist ein frisches, natürliches Aussehen – ohne „Maskeneffekt“. Behandelt werden können u. a.:
    •    Zornesfalte (zwischen den Augenbrauen)
    •    Stirnfalten
    •    Krähenfüße (seitlich der Augen)
    •    Nasenfalten („Bunny Lines“)

Die Behandlung erfolgt individuell nach Beratung und ist in wenigen Minuten durchgeführt.



Ablauf der Behandlung
    •    Beratungsgespräch und Aufklärung
    •    Gezielte Injektion mit feiner Nadel in die betroffenen Muskelareale
    •    Keine Ausfallzeit – Sie sind sofort wieder gesellschaftsfähig
    •    Wirkungseintritt: 2–5 Tage, Dauer der Wirkung: 3–6 Monate



Sicherheit und Qualität

Wir verwenden ausschließlich zugelassene, hochwertige Präparate. Die Anwendung erfolgt unter Beachtung der Hygienestandards. Risiken und Nebenwirkungen sind bei fachgerechter Anwendung gering.



Kosten & Abrechnung
    •    Medizinische Indikationen: Je nach Diagnose ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenkasse möglich. Eine Kostenübernahme muss durch Sie selbst angefragt werden. Wir erstellen in jedem Fall eine Privatrechnung und können diese Leistung nicht direkt mit der GKV abrechnen.
    •    Ästhetische Behandlungen: Diese sind Selbstzahlerleistungen. Die genauen Kosten richten sich nach dem Aufwand und werden im Vorfeld transparent mit Ihnen besprochen.



Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Wir informieren Sie gerne individuell über die Möglichkeiten und Grenzen einer Botox-Behandlung.